Liebe (werdende) Eltern,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir wichtig. Nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sind alle Hebammen verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu weichem Zweck Ihre Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Der vorliegenden Information können Sie weiterhin entnehmen, welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz haben.
Art und Zweck der Datenverarbeitung
In Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Frau wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde, Diagnosen sowie Therapievorschläge. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsverordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Vorraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs.3 DSGVO.
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
Empfänger Ihrer Daten
Die Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn die durch die Hebamme betreute Frau einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Speicherung Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UstG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach §630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind.
Ihr Recht auf Auskunft, Benachrichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf ihrer Seite das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVD).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist die zuständige Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203/356-0
Telefax: 033203/356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die EU-DSGVO Artikel 9 Absatz 2 lit. h) in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Paragraph 22 Absatz 1Nr. 1 lit. b).
Sollten Sie weitere Fragen haben, beantworte ich diese gern.
Ihre Hebamme Bettina Reinhardt
Stand Juli 2020