Liebe (werdende) Eltern,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir wichtig. Nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sind alle Hebammen verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu weichem Zweck Ihre Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Der vorliegenden Information können Sie weiterhin entnehmen, welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz haben.
Art und Zweck der Datenverarbeitung
In Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Frau wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde, Diagnosen sowie Therapievorschläge. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsverordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Vorraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs.3 DSGVO.
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
Empfänger Ihrer Daten
Die Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn die durch die Hebamme betreute Frau einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Speicherung Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UstG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach §630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind.
Ihr Recht auf Auskunft, Benachrichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf ihrer Seite das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVD).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist die zuständige Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203/356-0
Telefax: 033203/356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die EU-DSGVO Artikel 9 Absatz 2 lit. h) in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Paragraph 22 Absatz 1Nr. 1 lit. b).
Sollten Sie weitere Fragen haben, beantworte ich diese gern.
Ihre Hebamme Bettina Reinhardt
Stand Juli 2020
Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Arbeitszeiten
Die Hebamme arbeitet nicht in einer Dauerrufbereitschaft. Telefonisch ist sie werktags Mo-Do 8:30 - 18 Uhr und Fr 8:30 -16 Uhr zu erreichen. Ausnahmen bedürfen individueller Vereinbarungen.
Befindet sich die Hebammen in einem Termin, so ruft sei zu einem späteren Zeitpunkt, nach hinterlassenem „Rückrufwunsch“ zurück. Die Kommunikation zwischen Frau und Hebamme erfolgt über Anruf und per Textnachricht zu den genannten Erreichbarkeitszeiten. Für die Nutzung gesonderter Datendienste muss mit der Hebamme aus Datenschutzgründen eine gesonderte vertragliche Vereinbarung getroffen werden.
IgeL-Leistung
Durch eine Rufbereitschaftspauschale kann die Leistungsempfängerin die Erreichbarkeit erweitern.
[] 100 € für
[] 200 € bei ambulanten Geburten
Diese Leistungen werden privat in Rechnung gestellt und müssen nach Vertragsabschluss auf das unten genannte Konto überweisen werden. Es besteht die Möglichkeit, die Rechnung bei der Krankenkasse einzureichen und rückwirkend wieder zu bekommen.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. Häufig kann sie die genaue Uhrzeit für die Termine nicht einschätzen und nur kurzfristig planen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern der Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen oder diese von Kolleginnen, die sie vertreten.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 236 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Tarife.
Vertretung
Eine Vertretung bei Ausfall und Abwesenheit der Hebamme durch Urlaub, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch ungeplanten Fortbildungen oder Fortbildungsreisen oder Krankheit, sowie bei Änderungen der eigenen Adresse, eigener Schwangerschaft, kann durch die selbstständige Tätigkeit der Hebamme nicht gewährleistet werden. Wenn sie mir im Vertretungsfall den Kontakt einer anderen Hebamme vermittelt, so nehme ich zu dieser Hebamme selbstständig Kontakt auf. Für die durch die andere Hebamme/n erbrachten Leistungen ist meine Hebamme nicht verantwortlich und ich gehe mit der Vertretung einen gesonderten Vertrag ein.
In dringenden Fällen wende ich mich immer an einen Arzt oder an die nächste Klinik.